Agb

AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Engineering-Dienstleistungen — Stand: August 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Kapinex Engineering, Industriestraße 24, 71332 Waiblingen (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“) über Konstruktionsdienstleistungen, mechanische Dienstleistungen sowie stoffschlüssige Fügeverfahren einschließlich Ultraschallschweißen.·        Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
Gegenstand der Leistungen ist die im jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem Einzelvertrag beschriebene technische Dienstleistung. Der konkrete Leistungsumfang, Termine, Mengen und Preise ergeben sich aus den individuellen Vertragsunterlagen.·        Konstruktions- und Fertigungsunterlagen, Zeichnungen, Modelle und Software, die der Auftragnehmer erstellt, bleiben – soweit nicht anders vereinbart – geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck. Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und können zu Anpassungen von Preis und Termin führen.
§ 3 Angebot und Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung auf Basis eines angenommenen Angebots zustande.·        Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, CAD-Daten, Werkstoffe, Muster und Freigaben zur Verfügung und benennt einen fachlich kompetenten Ansprechpartner.·        Verzögerungen oder Mehrkosten, die aus unvollständigen, fehlerhaften oder verspäteten Mitwirkungen des Auftraggebers resultieren, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Termine verlängern sich angemessen.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.·        Bei längerfristigen Projekten ist der Auftragnehmer berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu verlangen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Der Auftragnehmer kann die weitere Leistungserbringung bis zum Ausgleich fälliger Forderungen zurückstellen.
§ 6 Liefer- und Leistungsfristen
Angegebene Termine sind unverbindliche Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Die Einhaltung setzt die rechtzeitige Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers voraus.
Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Lieferengpässe bei Vorlieferanten und vergleichbare Umstände, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, entbinden für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht. Der Auftraggeber wird unverzüglich informiert.
§ 7 Abnahme und Gefahrübergang
Werkleistungen sind nach Fertigstellung abzunehmen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistung nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Anzeige der Fertigstellung unter Angabe wesentlicher Mängel rügt oder die Leistung bestimmungsgemäß in Gebrauch nimmt.·        Bei Lieferungen von Teilen geht die Gefahr mit Übergabe an den Transporteur bzw. mit Abholung durch den Auftraggeber über, sofern nichts anderes vereinbart ist.
§ 8 Gewährleistung
Der Auftragnehmer leistet Gewähr für die vertragsgemäße Ausführung der vereinbarten Leistungen nach dem Stand der Technik und den vereinbarten Spezifikationen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Werktagen nach Abnahme bzw. Lieferung schriftlich anzuzeigen.·        Bei berechtigten Mängeln hat der Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neulieferung). Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber mindern oder – bei erheblichen Mängeln – vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche richten sich nach § 9. Keine Gewähr wird übernommen für Mängel, die auf fehlerhaften Vorgaben, ungeeigneten Werkstoffen des Auftraggebers, unsachgemäßer Weiterverarbeitung oder natürlichem Verschleiß beruhen.
§ 9 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder mittelbare Schäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen, es sei denn, der Auftragnehmer hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.
§ 10 Geheimhaltung und Datenschutz
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, technische Unterlagen und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur für die Vertragserfüllung zu verwenden. Die Verpflichtung besteht für die Dauer des Vertrags und drei Jahre danach fort.
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet.
§ 11 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren und erstellte Werkstücke bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Auftragnehmers. Eine Weiterveräußerung im ordentlichen Geschäftsgang ist gestattet; die daraus entstehenden Forderungen tritt der Auftraggeber bereits jetzt an den Auftragnehmer ab.
§ 12 Kündigung
Dauerschuldverhältnisse können mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Bei vorzeitiger Beendigung eines Werkvertrags durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund hat der Auftragnehmer Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen.
§ 13 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Erfüllungsort und – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.